Medienmitteilung

Pensionskassen: geringere Zunahme der Lebenserwartung, weiterer Rückgang der Wahrscheinlichkeit, invalid zu werden

Die technischen Grundlagen BVG 2020 stellen eine langsamere Zunahme der Lebenserwartung fest.

Zürich, den 15. Dezember 2020. Die technischen Grundlagen BVG 2020 für die Berechnung der Leistungen und der Verpflichtungen der Pensionskassen sind erschienen. Sie belegen, dass die in der schweizerischen beruflichen Vorsorge versicherten Personen immer älter werden. Die beobachtete Zunahme der Lebenserwartung ist jedoch weniger ausgeprägt als in der Vergangenheit. Gleichzeitig bestätigt sich ein Trend: die Wahrscheinlichkeit, invalid zu werden, nimmt weiter ab. Dies zeigen die von Aon Schweiz AG und Libera AG gemeinsam erstellten neuen technischen Grundlagen.

Für die technischen Grundlagen BVG 2020 haben insgesamt 15 grosse autonome Pensionskassen ihre Daten der Jahre 2015 bis 2019 zur Verfügung gestellt. Die Datenbasis umfasst rund 1.5 Millionen aktive Versicherte und 0.9 Millionen Rentner und ist damit gegenüber BVG 2015 sogar noch umfangreicher. Die Auswertung der Daten ergab, dass die in der schweizerischen beruflichen Vorsorge versicherten Personen weiterhin ein immer höheres Alter erreichen – und damit auch immer länger Vorsorgeleistungen beziehen. So ist die beobachtete Lebenserwartung für 65-jährige Männer innerhalb von fünf Jahren um etwa 0.7 Jahre auf 20.4 Jahre und für gleichaltrige Frauen um etwa 0.3 Jahre auf 22.2 Jahre angestiegen. Bei den Witwen hingegen wurde bis Alter 70 eine Abnahme und ab Alter 70 eine leichte Zunahme der Lebenserwartung beobachtet. Auf der anderen Seite ist die beobachtete Wahrscheinlichkeit, invalid zu werden, in der gleichen Zeitperiode bei den Frauen um durchschnittlich rund 15% und bei den Männern um durchschnittlich rund 24% gesunken. Im Vergleich zu den technischen Grundlagen BVG 2010 haben sich die Wahrscheinlichkeiten, invalid zu werden, innerhalb von zehn Jahren im Durchschnitt halbiert.

Die Wahrscheinlichkeiten auf Anspruch auf eine Ehegatten- oder Lebenspartnerrente im Todesfall fallen gemäss den neuesten Beobachtungen tiefer aus und berücksichtigen, dass die überwiegende Mehrheit der beteiligten Pensionskassen eine Lebenspartnerrente anbieten. Zudem wurde bei den verstorbenen Altersrentnern und Altersrentnerinnen ein Anstieg des Alters der anspruchsberechtigten Hinterlassenen beobachtet.

Die BVG 2020 stellen wie bereits die BVG 2015 neben Periodentafeln auch Generationentafeln zur Verfügung. Im Unterschied zu den Periodentafeln, die ausschliesslich auf einen bestimmten Beobachtungszeitraum abstellen, wird bei den Generationentafeln die erwartete zukünftige Zunahme der Lebenserwartung eingerechnet. Die BVG 2020 verwenden für die Extrapolation der Lebenserwartung das aktuellste Modell des Bundesamtes für Statistik (BFS) aus dem Jahr 2018, welches eine Fortführung des in früheren Grundlagen verwendeten Menthonnex-Modells auf aktualisierter Basis darstellt und somit die Kontinuität sicherstellt.

Die BVG 2020 werden mit den beschriebenen statistischen Entwicklungen bei den meisten Pensionskassen im Vergleich mit den BVG 2015 zu einer leichten Abnahme des Vorsorgekapitals der Rentner führen, die bei Anwendung von Generationentafeln etwas höher ausfallen wird.

Die technischen Grundlagen BVG 2020 berücksichtigen die statistischen Daten der Jahre 2015 bis 2019. Allfällige Auswirkungen von COVID-19 auf die gegenwärtige und zukünftige Lebenserwartung oder die Wahrscheinlichkeit invalid zu werden, sind deshalb nicht enthalten. Diese Folgen können zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden und allfällige Effekte werden sich in den zukünftigen technischen Grundlagen BVG 2025 niederschlagen.

Es wird zwar erwartet, dass die Langlebigkeit in der Schweiz weiter zunimmt, doch ist das Tempo dieser Entwicklung schwer vorhersehbar. Für weitere Abschätzungen kann in den technischen Grundlagen BVG 2020 die Lebenserwartung zu Vergleichszwecken zusätzlich mit einer Variante des CMI-Modells extrapoliert werden. Dieses Modell wurde von der Continuous Mortality Investigation Limited, einer vom Institute and Faculty of Actuaries (IFoA) in Grossbritannien unterstützten Organisation, entwickelt und von den Erstellern der BVG 2020 für den Einsatz in der Schweiz angepasst.

Die Ergebnisse der BVG 2020 stehen Pensionskassenexperten, Aktuaren und Vorsorgeeinrichtungen ab sofort zur Verfügung. Für die Beobachtungsperiode 2020 bis 2024 haben sich 14 beteiligte Vorsorgeeinrichtungen bereit erklärt, ihre Daten wiederum jährlich den Vorsorgeexperten von Aon Schweiz AG und Libera AG zur Verfügung zu stellen. Die daraus gewonnenen Resultate werden als technische Grundlagen BVG 2025 voraussichtlich Ende des Jahres 2025 veröffentlicht werden.

Weitere Informationen und Bestellung der Grundlagen BVG 2020: www.bvg-grundlagen.ch


Kontaktpersonen:

Aon Schweiz AG
Jean Netzer
Eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte
Tel.: +41 58 266 10 11
jean.netzer@aon.com

Libera AG
Gerold Betschart
Pensionskassen-Experte SKPE
Tel: +41 43 817 73 00
gerold.betschart@libera.ch

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