MEDIENMITTEILUNG
VOM 16.12.2002
PRIVATE
PENSIONSKASSEN ERRECHNEN MASSVOLLES RENTEN-SZENARIO
Angesichts
steigender Lebenserwartungen müsste in der beruflichen
Vorsorge der für die Berechnung der Altersrenten massgebliche
Umwandlungssatz umgehend auf 7,0 Prozent gesenkt werden. Für
das Jahr 2015 ist ein Wert von 6,8 Prozent plausibel, wie
er vom Parlament ins Auge gefasst wird. Die von PRASA Hewitt
SA und ATAG Libera AG anhand der Daten zwölf autonomer
Pensionskassen errechneten Grundlagen von hoher statistischer
Qualität stützen damit ein massvolles Renten-Szenario.
Zürich,
16. Dezember 2002 – Zwölf grosse autonome Pensionskassen
haben unter Leitung der beiden in der Schweiz führenden
Berater von Vorsorgeeinrichtungen, Prasa Hewitt SA und ATAG
Libera AG, neue statistische Grundlagen „BVG 2000“
aufbereitet für die Berechnung der Altersrenten in der
beruflichen Vorsorge.
„Die 2. Säule ist privatrechtlich organisiert,
was auch verpflichtet. Mit den neuen Grundlagen „BVG
2000“ wollen die autonomen Kassen und ihre Berater daher
ein breit abgestütztes und unentbehrliches Arbeitsinstrument
zu Verfügung stellen sowie einen wissenschaftlichen Beitrag
zur Festlegung des BVG-Umwandlungssatzes leisten“, begründet
Daniel Thomann, Eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte,
Leiter Retirement & Financial Management Beratung Hewitt
Europa und Verwaltungsratspräsident der PRASA Hewitt
SA, den grossen Aufwand, der dafür erbracht wurde.
Über einen Zeitraum von drei Jahren (1999 – 2001)
wurden Daten von insgesamt rund 560’000 Aktiven und
280’000 Rentnern erfasst, aufbereitet und ausgewertet.
Damit ist sichergestellt, dass die erhaltenen Resultate statistisch
signifikant sind. Zur Methode führt Ulrich Wehrli, Eidg.
dipl. Pensionsversicherungsexperte und Aktuar SAV sowie Delegierter
des Verwaltungsrates der ATAG Libera AG weiter aus: «BVG
2000 basiert im Unterschied zu den bestehenden Grundlagen
auf Daten aus der Privatwirtschaft und erreicht dank einer
ausgefeilten, mathematischen Methode eine bisher einzigartige
statistische Qualität. Insbesondere wurden für die
Rentenberechnung wesentliche Lebensvorgänge wie Tod,
Invalidität, Heirat oder Scheidung und Kapitalbezug für
die Förderung des Wohneigentums im Detail auf ihre finanzielle
Auswirkungen hin ausgeleuchtet.» Die nun publizierten
Ergebnisse stehen den Pensionskassenexperten, Aktuaren und
Vorsorgeeinrichtungen ab sofort zur Verfügung.
Umwandlungssatz: 7,2 Prozent heute zu hoch, 6,8 Prozent plausibel
im Jahr 2015
Von besonderem Interesse ist der für die Umwandlung des
individuellen Altersguthabens in eine lebenslängliche
Rente massgebende Umwandlungssatz. Gemäss der neuen Studie
müsste dieser Satz umgehend auf 7,0 Prozent gesenkt werden.
Dem geltendem Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG)
zufolge liegt er jedoch bei 7,2 Prozent. Der von der Arbeitsgemeinschaft
BVG 2000 ermittelte Umwandlungssatz trägt der in der
Beobachtungsperiode festgestellten längeren Lebenserwartung
Rechnung. Erhärtet hat sich auch der Befund, dass die
Invalidisierung zugenommen hat. Die von den Eidgenössischen
Räten beschlossene sukzessive Herabsetzung des Umwandlungssatzes
auf 6,8 Prozent bis ins Jahr 2015 erscheint gemäss „BVG
2000“ als plausibel. Nach 2015 müssen allerdings
weitere Reduktionen ins Auge gefasst werden. Die neuen statistischen
Grundlagen zeigen, dass ein 65-jähriger Mann im Durchschnitt
noch 17,8 Jahre lebt, also fast 83 Jahre alt wird. Eine 65-jährige
Frau lebt sogar weitere 21,1 Jahre. Sie kann also damit rechnen,
im Durchschnitt gut 86 Jahre alt zu werden. Im Vergleich zu
den bisherigen Grundlagen zeichnet sich hingegen ab, dass
die Lebenserwartung von weiblichen Versicherten und von Witwen
(Hinterlassenen mit Rentenanspruch) im Alter 65 praktisch
gleich hoch ist. Insgesamt hat sich in allen Statistiken der
positive Trend auf ein längeres Leben weiter niedergeschlagen.
Die von den zwölf Vorsorgeeinrichtungen und den Vorsorgeberatern
PRASA Hewitt SA sowie ATAG Libera AG im Jahre 1997 ergriffene
Initiative ist mit der Veröffentlichung der „BVG
2000“ erfolgreich abgeschlossen. Bereits sind die Arbeiten
für die nächste Beobachtungsperiode im Gange. Diese
Resultate werden Ende 2005 veröffentlicht werden.
Weitere Auskünfte erteilen:
Ulrich Wehrli, Dr. oec. publ., Eidg. dipl.
Pensionsversicherungsexperte und Aktuar SAV, Managing Director,
LCP Libera AG
Telephon 043 / 817 73 00, E-Mail:
ulrich.wehrli@libera.ch
Werner Koradi, Eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte
und Aktuar SAV,
Hewitt Associates SA
Telephon 01 / 298 12 11, E-Mail:
werner.koradi@hewitt.com
|