MEDIENMITTEILUNG

Sperrfrist: Dienstag, 6. Dezember 2005, 12 Uhr

PRIVATE PENSIONSKASSEN:
STEIGENDE LEBENSERWARTUNG BESTÄTIGT NOTWENDIGE REDUKTION DES UMWANDLUNGSSATZES

Die Lebenserwartung steigt in der Schweiz weiter an und die Diskussion um den technischen Zinssatz weitet sich aus. Die BVG-Kommission empfiehlt einen technischen Zinssatz von 3.5 % für die Festlegung des BVG-Mindestumwandlungssatzes. Der Bundesrat hat diese Empfehlung übernommen und eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage zur Anpassung des BVG-Mindestumwandlungssatzes in Auftrag gegeben. Der in der beruflichen Vorsorge für die Berechnung der Altersrenten massgebliche Umwandlungssatz müsste daher unter Anwendung eines versicherungstechnischen Zinssatzes von 3.5 % umgehend auf 6.69 % gesenkt werden. Würde der technische Zinssatz auf 3 % gesenkt, so ergäbe sich ein Umwandlungssatz von 6.35 %. Die von Hewitt Associates SA und LCP Libera AG anhand der Daten von 14 autonomen Pensionskassen errechneten Grundlagen von hoher statistischer Qualität bestätigen die in der ersten Erhebung aus dem Jahr 2002 publizierten Trends.

Zürich, 6. Dezember 2005 – Vierzehn grosse autonome Pensionskassen haben unter der Leitung der in der Schweiz führenden Berater von Vorsorgeeinrichtungen, Hewitt Associates SA und LCP Libera AG, die neuen statistischen Grundlagen "BVG 2005" aufbereitet für die Berechnung der Leistungen in der beruflichen Vorsorge.

Die teilnehmenden autonomen Pensionskassen und ihre Berater fühlen sich der privatrechtlich organisierten 2. Säule verpflichtet. Sie wollen daher mit den neuen Grundlagen "BVG 2005" ein breit abgestütztes und unentbehrliches Arbeitsinstrument zur Verfügung stellen.

Die Grundlagen "BVG 2005" basieren auf Daten aus den sechs Jahren 1999-2004 und umfassen rund 1'220'000 aktive Versicherte und 640'000 Rentner. Mit dieser breiten Datenbasis ist sicher gestellt, dass die erhaltenen Resultate statistisch signifikant sind. Daraus ergeben sich die genauen Werte für die Leistungsberechnung beim Ausscheiden aus einer Pensionskasse infolge Tod, Invalidität, Heirat oder Scheidung. Die wichtigsten Parameter der Grundlagen "BVG 2005" wie z.B. Zinssatz oder Schlussalter können entsprechend den kassenspezifischen Gegebenheiten variiert werden. Dadurch eignen sich die "BVG 2005" auch für die Berechnungen der Vorsorgeverpflichtungen nach internationalen Rechnungslegungsstandards wie z.B. IFRS/IAS 19 oder US-GAAP. Die nun publizierten Ergebnisse stehen den Pensionskassenexperten, Aktuaren und Vorsorgeeinrichtungen ab sofort zur Verfügung.

Umwandlungssatz ist auch abhängig vom technischen Zinssatz

Die Höhe des Umwandlungssatzes ist einerseits abhängig von der demographischen Entwicklung, d.h. von der weiter steigenden Lebenserwartung. Andererseits aber beeinflusst auch der technische Zins den Umwandlungssatz: Je tiefer der technische Zinssatz, umso tiefer auch der Umwandlungssatz. Der bis vor kurzem geltende Umwandlungssatz von 7.2 % basiert auf einem technischen Zinssatz von 4 %. Dieser wird in Anbetracht der heutigen Kapitalmarktsätze als zu hoch erachtet. Neben der BVG-Kommission und dem Bundesrat empfiehlt auch die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten die Anwendung eines tieferen technischen Zinssatzes und legt eine Bandbreite für den technischen Zinssatz zwischen 3.2 und 3.7 % fest. Basierend auf den Grundlagen "BVG 2005" und einem technischen Zinssatz von 3.5 % resultiert ein Umwandlungssatz von 6.69 %. Dieser wäre ab sofort anzuwenden. (Ein technischer Zinssatz von 3 % ergibt einen Umwandlungssatz von 6.35 %).

Das Projekt technische Grundlagen BVG wird weitergeführt. Für die Periode 2005-2009 werden 13 Vorsorgeeinrichtungen ihre Daten jährlich den Vorsorgeberatern von Hewitt Associates SA und LCP Libera AG liefern. Die daraus gewonnenen Resultate werden Ende 2010 veröffentlicht werden.



Weitere Informationen und Bestellung der Grundlagen "BVG 2005":

www.bvg2005.ch

Kontaktpersonen:


Werner Koradi, Eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte und Aktuar SAV,
Hewitt Associates SA
Telephon 01 / 298 12 11, E-Mail: werner.koradi@hewitt.com

Ulrich Wehrli, Dr. oec. publ., Eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte und Aktuar SAV, Managing Director, LCP Libera AG
Telephon 043 / 817 73 00, E-Mail: ulrich.wehrli@libera.ch


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